Die Fahrschule in deiner Nähe
Ruedi Balzarini im Zürcher Oberland

DER WEG ZUM DEFINITIVEN FÜHRERAUSWEIS


1. Nothelfer

Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass er an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen teilgenommen hat. Der Nothelferkurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Die nötigen Bescheinigungen erhältst Du nach absolviertem Kurs. (10 Lektionen)

2. Gesuchsformular

Dieses Formular bekommst Du direkt bei der Fahrschule GEORG oder via Download beim Strassenverkehrsamt Zürich. Vor dem Einreichen des Gesuches muss Dein Sehvermögen beim Arzt oder in einem anerkannten Optikergeschäft prüfen lassen. Der Sehtest darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Anschliessend das vollständig ausgefüllte Formular persönlich mit Nothelferausweis, Pass, oder ID (Identitätskarte), bzw. Ausländerausweis direkt beim Strassenverkehrsamt oder zur Gemeinde- Einwohnerkontrolle vorbeibringen. Für den Lernfahr- u. Führerausweis benötigt es zwingend ein aktuelles farbiges Passfoto (Format 35 x 45 mm) Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag gestellt werden.

3. Theorieprüfung

Nach Einreichen des Lernfahrgesuch bekommst Du innert Frist, einer Woche vom Strassenverkehrsamt ein Bestätigungsschreiben mit den Anmeldeformular zur Basisprüfung inkl. das Original des Nothelfer zurück. Via Anmeldeformular (PIN-Nr.) kannst Du Dich schnell und bequem übers Internet für die Prüfung anmelden. Die Prüfungen werden ausschliesslich durch CUT (Computer) abgenommen. Geprüft werden 50 Fragen: 1-2 Lösungen pro Frage sind möglich, maximal 14 Fehler sind erlaubt und die Prüfung ist bestanden. Das Lernmittel für die Prüfung gib es direkt bei mir oder im Fachhandel zu beziehen.

4. Lernfahrausweis

Nach bestandener Theorieprüfung wird Dir der Lernfahrausweis per Post von Strassenverkehrsamt zugestellt. Dieser ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

5. Fahrausbildung Fahrstunden

Ab geht es zur Fahrstunde dh. mit der Fahrausbildung beginnen (auch private Lernfahrten mit einer Begleitperson die seit mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises ist und das 23. Altersjahr vollendet hat, ist erlaubt).

6. Verkehrskunde

Spätestens zur Anmeldung der praktischen Führerprüfung ist nachzuweisen, dass der VKU absolviert wurde. Der Besuch der Verkehrskunde ist obligatorisch und dauert 4 x 2 Stunden und kann nur mit einem gültigen Lernfahrausweis besucht werden und darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

7. Praktische Prüfung

Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in der Regel nach Absprache durch den Fahrlehrer mit Deinem Einverständnis oder nach Ausbildungsplan. Die Führerprüfung wird durch die Experten vom Strassenverkehrsmat abgenommen und wird mit dem Fahrschulfahrzeug absolviert. Nach bestandener Führerprüfung wird der provisorische Führerausweis per Post vom Strassenverkehrsamt innert 2 - 3 Tagen zugestellt.

Praktische Prüfung 2x nicht bestanden. Eine Anmeldung zu einer dritten praktischen Führerprüfung kann erst nach einem Gespräch über den Ausbildungsstand der Fahrschüler(in) erfolgen. dh. ein Gespräch findet zwischen dem Fahrlehrer, der Fahrschüler(in) und einem StVA Leiter Führerprüfungen in Zürich-Albisgütli oder Winterthur statt. Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden, kann eine weitere Prüfung nur aufgrund eines positiven Fahreignungstests absolviert werden. Fällt der Test negativ aus, erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises sofort.

8. Führerausweis auf Probe

Wer nach dem 01.12.05 einen Lernfahrausweis beantragt, erhält nach bestandener Prüfung den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Währen dieser Probezeit müssen zwei ganztägige obligatorische Weiterbildungskurse (WAB) besucht werden. Erst danach bekommst Du Deinen definitiven Führerausweis zugestellt.

 


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